Mittlerer Bildungsabschluss mit Lehre (9+3 Regelung)
Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand nach Abschluss einer Berufsausbildung
Variante 1 (bundesweite Regelung)
Abschlusszeugnis Berufsschule (maßgebenden Fächer - alle Fächer mit Ausnahme von Religionslehre / Ethik und Sport - Durchschnitt von mindestens 3,0)
Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung
Fünfjähriger Fremdsprachenunterricht in aufeinanderfolgenden Klassenstufen der mit mindestens der Note ausreichend abgeschlossen wurde
Variante 2: Modell 9+3 (Baden-Württemberg-Modell)
In Baden-Württemberg wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, wenn die obige Voraussetzungen nicht vorliegen, jedoch aus den drei folgenden Zeugnissen a), b) und c) eine Durchschnittsnote von 2,5 erreicht wird:
a) Hauptschulabschlusszeugnis:
Hauptschulabschlussprüfung an der Hauptschule (die Prüfung muss auch in der Fremdsprache abgelegt worden sein).
oder
Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) mit Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
b) Berufsschulabschlusszeugnis:
Der Notendurchschnitt wird aus den Noten der Prüfungsfächer auf die erste Dezimale gerundet gebildet.
c) Zeugnis des Berufsabschlusses (Gesellenbrief) Anerkennung:
Die Zuerkennung des dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes erfolgt auf Antrag bei der zuletzt besuchten beruflichen Schule bzw. beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Wichtige Hinweise:
Diese Regelungen sind nicht in allen Fällen der mittleren Reife gleichgestellt.
Sie berechtigt nicht zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums.
Für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschulen muss eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.