Bäcker*in

Berufsbild und Berufsbeschreibung

Der Bäckerberuf zeichnet sich durch eine hohe Kreativität beim Entwickeln neuer Produkte aus, die vor allem bei besonderen Wünschen von Kunden für Feste und Feiern gefragt ist.

Bäcker*innen stellen aus hochwertigen Zutaten Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Süßspeisen aus Massen, Partygebäck und kleine Gerichte her. Sie kennen sich auch mit aktuellen Ernährungstrends aus und vereinen altes Handwerk mit moderner Technik. Bäcker*innen machen mit ihren Produkten die Menschen glücklich.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.

Blockplan (Berufsschultage)

Bücherliste

Fächer

Pflichtfächer:

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Berufsfachliche Kompetenz
  • Projektkompetenz

Wahlpflichtfächer

  • Betriebliches Englisch

Prüfungen und Abschluss

Im zweiten Schulhalbjahr des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Dort werden die Leistungen in Berufstheorie und Fachpraxis geprüft. Sie dient zur Feststellung des Kenntnis – und Leistungsstands in diesen beiden Bereichen.

Bei besonders guten Leistungen kann auch hier eine Lehrzeitverkürzung in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb bei der Handwerkskammer gewährt werden.

Abschlussprüfung

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  • Berufsschulabschlussprüfung und
  • Gesellenprüfung der Handwerkskammer.

Abschluss

Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Gesellenbrief (HWK).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.

zusätzliche Informationen

EuroSkill-plus bietet Azubis aus gewerblich-technischen Berufen die Möglichkeit, ein vierwöchiges Auslandspraktikum in europäischen Partnerländern zu absolvieren.

Das Auslandpraktikum wird durch das EU-Berufsbildungsprogramm Erasmus+ Berufsbildung bezuschusst. Es fällt ein Eigenanteil von derzeit max. 650,00 € an.

Weitere Infos finden Sie hier:

Eine kurze Übersicht über die Bestehensregeln.

Musterzeugnis

Je nach Ausbildung erscheinen auf dem Abschlusszeugnis unterschiedliche Prüfungsbereiche.Diese werden in den Prüfungen Berufstheorie I und Berufstheorie II abgeprüft.

So werden die Noten berechnet:

1. Deutsch und Gemeinschaftskunde
– einfach gewichteten Anmeldenote
– doppelt gewichteten Prüfungsnote
auf eine ganze Note gerundet.

Beispiel:
Anmeldenote (ganze Note): 3
Prüfungsnote (Zehntel-Note): 3,7
Berechnung (3+2x3,7)/3=3,467
ergibt die Zeugnisnote 3, Prüfungsnoten werden auf eine Dezimalstelle geschnitten und dann gerundet.

2. Berufsfachliche Kompetenz, Projektompetenz und Wirtschaftskompetenz
– Anmeldenoten als Endnoten

3. Prüfungsbereiche
Prüfungsfach1 als Kommanote (z.B. Fertigungstechnik)
Prüfungsfach 2 als Kommanote (z.B. Auftrags- und Funktionsanalyse)- Wirtschafts- und Sozialkunde als Kommanote

4. Religionslehre
– Anmeldenote als Endnote

5. Durchschnittsnote der Abschlussprüfung
– arithmetischer Mittelwert der in 1-3 ermittelten (maßgebende) Endnoten  auf die erste Dezimalstelle

Maßgebenden Endnoten sind:
- Deutsch,
- Gemeinschaftskunde,
- Wirtschaftskompetenz,
- Berufsfachliche Kompetenz,
- Projektkompetenz,
sowie die Prüfungsbereiche
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- Fachtheorie 1 (Bsp. Auftragsanalyse)
- Fachtheorie 2 (Bsp. Fertigungstechnik)

Bestehensregeln

1. keine der maßgebenden Noten ist „mangelhaft“  (keine 5)

2. die „Berufsfachliche Kompetenz“ ist mindestens „ausreichend“ (keine 5) 

oder der Durchschnitt aus den Endnoten beträgt mindestens 4,4 und
3. höchstens eine maßgebenden Endnoten schlechter als „ausreichend“ ist.  (nur eine 5 bzw. 6)

Ausgleichsmöglichkeiten

a) bei zwei Endnoten „mangelhaft“ mindestens zwei Endnoten „befriedigend“ (2x 5 durch 2x 3)

b) bei drei Endnoten „mangelhaft“ mindestens eine Endnote „gut“ und mindestens zwei Endnoten „befriedigend“. (3x 5 durch 1x 2)

Hierbei darf höchstens ein Prüfungsbereich mit „mangelhaft“ bewertet sein. (5)


Auch ohne  bestandene Abschlussprüfung besteht noch die Möglichkeit mit einem Gesellenbrief bzw. Facharbeiterbrief abzuschließen!

Grundsätzlich müssen Freistellungen direkt bei der Schulleitung beantragt werden.

Freistellungen sind möglich z.B. für:

  • Innerbetriebliche Schulungen*
  • Überbetriebliche Ausbildungen

*Wir bitten Sie von innerbetrieblichen Schulungen in den zwei ersten Schulwochen abzusehen. In dieser Zeit finden die Sicherheitseinweisungen und Belehrungen in der Schule statt.

Freistellungen sind nicht möglich:

  • 6 Monate vor der Abschlussprüfung
  • Für Urlaub oder sonstige Freizeitaktivitäten
  • Für Behördengänge oder Fahrstunden

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten die Ausbildungszeit zu verkürzen:

1. Beginn der Lehre im 2. Ausbildungsjahr

Eine vorherige, abgeschlossene Lehre oder der Besuch einer einjährigen oder zweijährigen Berufsfachschule können Begründungen für diese Verkürzung sein.

2. Vorgezogene Prüfung

Bei guten bis sehr guten Leistungen kann die Prüfung auf Antrag vorzeitig abgelegt werden. Gefordert wird ein Schnitt von mindestens 2,49 in den Fächern Wirtschaftskunde, Projektkompetenz und Berufsfachkompetenz.
Diese vorzeitige Prüfung muss bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Beantragung der Zulassung zur vorgezogenen Prüfung

Die Zulassung zur vorgezogenen Prüfung wird ausschließlich durch die Kammer gewährt. Der entsprechende Antrag der Kammer muss:

  1. Vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Dann an den Klassenlehrer der Schule weitergereicht werden. Bitte fügen Sie eine Kopie des letzten Zeugnisses hinzu 
  3. Der Abteilungsleiter händigt dann dem Schüler den unterschriebenen Antrag aus.

In der Schule wird meist eine linearer Notenschlüssel verwendet.
Die IHK verwendet einen anderen Schlüssel. In der Praxis heißt dies dass bei gleicher Punktezahl die Kammernote meist schlechter ist.

  • Bitte zu jedem Schulbesuch mitbringen:
  • Fachbuch (wird von der Schule gestellt)
  • Ordner, breit Leitz-,Herlitz- Ordner o.ä.
  • Register, mindestens 8 Register
  • Taschenrechner mit sin und cos-Funktion. !Handy ist nicht erlaubt! Wir empfehlen moderne Taschenrechner mit einem „natural display“. Dies hat vor allem beim Rechnen von Brüchen große Vorteile. (zB. Casio FX-87DE Plus ca. €20.-)
  • Schreibblock

Zum ersten Unterricht:

  • Passbild nur falls ein Schülerausweis erwünscht wird

Ansprechpartner 

Wir beraten Sie gerne: