
Elektroniker*in für Energie- und Gebäudetechnik

Berufsbild und Berufsbeschreibung
Elektroniker*innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik planen und installieren elektrotechnische Anlagen, etwa Anlagen der elektrischen Energieversorgung in Gebäuden. Sie montieren z.B. Sicherungen und Anschlüsse für Waschmaschinen, Herde, Gebäudeleiteinrichtungen und Datennetze. Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen nehmen sie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Betrieb. Hierfür erstellen sie Steuerungsprogramme, definieren Parameter, messen elektrische Größen und testen die Systeme. Sie installieren Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen sowie Fernmeldenetze. Bei Wartungsarbeiten prüfen sie die elektrischen Sicherheitseinrichtungen, ermitteln Störungsursachen und beseitigen Fehler.
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
- Elektrische Installationen planen und ausführen
- Steuerungen analysieren und anpassen
- Informationstechnische Systeme bereitstellen
- Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
- Anlagen und Geräte analysieren und prüfen
- Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
- Antriebssysteme auswählen und integrieren
- Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
- Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten
- Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand setzen
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.
Blockplan (Berufsschultage)
Bücherliste
Fächer
Pflichtfächer:
- Religionslehre
- Deutsch
- Gemeinschaftskunde
- Wirtschaftskompetenz
- Berufsfachliche Kompetenz
- Projektkompetenz
Wahlpflichtfächer
- Betriebliches Englisch
Prüfungen und Abschluss
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Berufsschulabschlussprüfung und
- Gesellenprüfung der Handwerkskammer.
Die schulische Abschlussprüfung und die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgen durch die Kammern und führen zum gelernten Facharbeiter (Haupttermin im November). Der Haupttermin für die schulische Abschlussprüfung ist im November des 4. Ausbildungsjahres.
Die Kammern führen die praktische Prüfung durch:
Abschlussprüfung Teil 2 im Februar des 4. Ausbildungsjahres.
Abschlussprüfung Teil 1 im März bis April des 2. Ausbildungsjahres.
Abschluss
Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.
zusätzliche Informationen
Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne:

w.gempler@gws-loerrach.de
✆ 07621 429 008

k.strampp@gws-loerrach.de
✆ 07621 429 053

n.baumann@gws-loerrach.de
✆ 07621 429 006

