Berufsbild und Berufsbeschreibung

Die Mechatroniker*innen: 

  • analysieren Funktionszusammenhängen in mechatronischen Systemen
  • stellen mechanische Teilsysteme her
  • installieren elektrische Betriebsmittel unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte
  • kommunizieren mit Hilfe von Datenverarbeitungssystemen
  • planen und organisieren Arbeitsabläufe
  • entwerfen und realisieren mechatronischer Teilsysteme
  • untersuchen des Informationsflusses in komplexen mechatronischen Systemen
  • planen die Montage und Demontage
  • nehmen mechatronische Systeme in Betrieb, suchen Fehler und setzen in Stand

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.

Blockplan (Berufsschultage)

Fächer

Pflichtfächer:

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Berufsfachliche Kompetenz
  • Projektkompetenz

Wahlpflichtfächer

  • Betriebliches Englisch
  • technische Mathematik

Prüfungen und Abschluss

Die schulische Abschlussprüfung und die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgen durch die Kammern und führen zum gelernten Facharbeiter*innen (Haupttermin im November).

Der Haupttermin für die schulische Abschlussprüfung ist im November des 4. Ausbildungsjahres.

Die Kammern führen die praktische Prüfung durch:
– Abschlussprüfung Teil 1 im März bis April des 2. Ausbildungsjahres.
– Abschlussprüfung Teil 2 im Februar des 4. Ausbildungsjahres.

Abschluss

Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.

Hinweis für die Schweiz:

Den Beruf Mechatroniker*in gibt es in der Schweiz nicht. Von der Tätigkeit her, passt am ehesten das schweizerische Berufsbild der Automatiker*in.

Wir unterstützen Sie nicht bei der Anerkennung Ihres Berufes in der Schweiz.

Hier finden Sie aber die notwendigen Dokumente:

Ausserdem erhalten Sie zu Ihren IHK-Abschlusszeugnis eine Zeugniserläuterung (EUROPASS) in frz/eng, der den europäischen Abschluss zusammenfasst. Im EUROPASS wird auch das Berufsprofil klar erläutert.

zusätzliche Informationen

EuroSkill-plus bietet Azubis aus gewerblich-technischen Berufen die Möglichkeit, ein vierwöchiges Auslandspraktikum in europäischen Partnerländern zu absolvieren.

Das Auslandpraktikum wird durch das EU-Berufsbildungsprogramm Erasmus+ Berufsbildung bezuschusst. Es fällt ein Eigenanteil von derzeit max. 650,00 € an.

Weitere Infos finden Sie hier:

Eine kurze Übersicht über die Bestehensregeln.

Musterzeugnis

Je nach Ausbildung erscheinen auf dem Abschlusszeugnis unterschiedliche Prüfungsbereiche.Diese werden in den Prüfungen Berufstheorie I und Berufstheorie II abgeprüft.

So werden die Noten berechnet:

1. Deutsch und Gemeinschaftskunde
– einfach gewichteten Anmeldenote
– doppelt gewichteten Prüfungsnote
auf eine ganze Note gerundet.

Beispiel:
Anmeldenote (ganze Note): 3
Prüfungsnote (Zehntel-Note): 3,7
Berechnung (3+2x3,7)/3=3,467
ergibt die Zeugnisnote 3, Prüfungsnoten werden auf eine Dezimalstelle geschnitten und dann gerundet.

2. Berufsfachliche Kompetenz, Projektompetenz und Wirtschaftskompetenz
– Anmeldenoten als Endnoten

3. Prüfungsbereiche
Prüfungsfach1 als Kommanote (z.B. Fertigungstechnik)
Prüfungsfach 2 als Kommanote (z.B. Auftrags- und Funktionsanalyse)- Wirtschafts- und Sozialkunde als Kommanote

4. Religionslehre
– Anmeldenote als Endnote

5. Durchschnittsnote der Abschlussprüfung
– arithmetischer Mittelwert der in 1-3 ermittelten (maßgebende) Endnoten  auf die erste Dezimalstelle

Maßgebenden Endnoten sind:
- Deutsch,
- Gemeinschaftskunde,
- Wirtschaftskompetenz,
- Berufsfachliche Kompetenz,
- Projektkompetenz,
sowie die Prüfungsbereiche
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- Fachtheorie 1 (Bsp. Auftragsanalyse)
- Fachtheorie 2 (Bsp. Fertigungstechnik)

Bestehensregeln

1. keine der maßgebenden Noten ist „mangelhaft“  (keine 5)

2. die „Berufsfachliche Kompetenz“ ist mindestens „ausreichend“ (keine 5) 

oder der Durchschnitt aus den Endnoten beträgt mindestens 4,4 und
3. höchstens eine maßgebenden Endnoten schlechter als „ausreichend“ ist.  (nur eine 5 bzw. 6)

Ausgleichsmöglichkeiten

a) bei zwei Endnoten „mangelhaft“ mindestens zwei Endnoten „befriedigend“ (2x 5 durch 2x 3)

b) bei drei Endnoten „mangelhaft“ mindestens eine Endnote „gut“ und mindestens zwei Endnoten „befriedigend“. (3x 5 durch 1x 2)

Hierbei darf höchstens ein Prüfungsbereich mit „mangelhaft“ bewertet sein. (5)


Auch ohne  bestandene Abschlussprüfung besteht noch die Möglichkeit mit einem Gesellenbrief bzw. Facharbeiterbrief abzuschließen!

Grundsätzlich müssen Freistellungen direkt bei der Schulleitung beantragt werden.

Freistellungen sind möglich z.B. für:

  • Innerbetriebliche Schulungen*
  • Überbetriebliche Ausbildungen

*Wir bitten Sie von innerbetrieblichen Schulungen in den zwei ersten Schulwochen abzusehen. In dieser Zeit finden die Sicherheitseinweisungen und Belehrungen in der Schule statt.

Freistellungen sind nicht möglich:

  • 6 Monate vor der Abschlussprüfung
  • Für Urlaub oder sonstige Freizeitaktivitäten
  • Für Behördengänge oder Fahrstunden

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten die Ausbildungszeit zu verkürzen:

1. Beginn der Lehre im 2. Ausbildungsjahr

Eine vorherige, abgeschlossene Lehre oder der Besuch einer einjährigen oder zweijährigen Berufsfachschule können Begründungen für diese Verkürzung sein.

2. Vorgezogene Prüfung

Bei guten bis sehr guten Leistungen kann die Prüfung auf Antrag vorzeitig abgelegt werden. Gefordert wird ein Schnitt von mindestens 2,49 in den Fächern Wirtschaftskunde, Projektkompetenz und Berufsfachkompetenz.
Diese vorzeitige Prüfung muss bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Beantragung der Zulassung zur vorgezogenen Prüfung

Die Zulassung zur vorgezogenen Prüfung wird ausschließlich durch die Kammer gewährt. Der entsprechende Antrag der Kammer muss:

  1. Vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Dann an den Klassenlehrer der Schule weitergereicht werden. Bitte fügen Sie eine Kopie des letzten Zeugnisses hinzu 
  3. Der Abteilungsleiter händigt dann dem Schüler den unterschriebenen Antrag aus.

In der Schule wird meist eine linearer Notenschlüssel verwendet.
Die IHK verwendet einen anderen Schlüssel. In der Praxis heißt dies dass bei gleicher Punktezahl die Kammernote meist schlechter ist.

  • Bitte zu jedem Schulbesuch mitbringen:
  • Fachbuch (wird von der Schule gestellt)
  • Ordner, breit Leitz-,Herlitz- Ordner o.ä.
  • Register, mindestens 8 Register
  • Taschenrechner mit sin und cos-Funktion. !Handy ist nicht erlaubt! Wir empfehlen moderne Taschenrechner mit einem „natural display“. Dies hat vor allem beim Rechnen von Brüchen große Vorteile. (zB. Casio FX-87DE Plus ca. €20.-)
  • Bleistiftsatz 0,7mm 0,5mm 0,3mm HB (weich) oder H (hart)
  • Geodreieck, groß
  • Zirkel Radienschablone (Empfehlung)
  • Schreibblock
  • Schere
  • Tabellenbuch je nach Beruf
    (Es dürfen nur handelsübliche unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Lesezeichen, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise handelt sowie ggf. Richtigstellung von Text/Formeln und Umstellung von Formeln, sind zulässig.)

Zum ersten Unterricht:

  • Passbild nur falls ein Schülerausweis erwünscht wird

Ansprechpartner 

Wir beraten Sie gerne: