Elektroniker*in - Fachrichtung Automatisierungstechnik
Berufsbild und Berufsbeschreibung
Automatisierungstechniker*innen:
analysieren Funktionszusammenhänge sowie Prozessabläufe von automatisierten Systemen
entwerfen Änderungen bzw. Erweiterungen.
installieren und justieren elektrische, hydraulische oder pneumatische Antriebssysteme.
bauen mess-, steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen ein.
montieren, konfigurieren, programmieren und justieren sie Sensorsysteme, Betriebssysteme, Bussysteme und Netzwerke.
verbinden die installierten Komponenten zu komplexen Automatisierungseinrichtungen, die sie in ein Gesamtsystem integrieren. Nach Testläufen übergeben sie die Systeme und weisen die künftigen Anwender in die Bedienung ein.
bedienen bzw. warten Elektroniker*innen für Automatisierungstechnik, Automatisierungssysteme und halten sie instand.
lokalisieren, analysieren und beheben Störungen mithilfe von Testsoftware und Diagnosesystemen
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
Elektrische Installationen planen und ausführen
Steuerungen analysieren und anpassen
Informationstechnische Systeme bereitstellen
Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
Anlagen und Geräte analysieren und deren Sicherheit prüfen
Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
Antriebssysteme auswählen und integrieren
Steuerungssysteme und Kommunikationssysteme integrieren
Automatisierungssysteme in Betrieb nehmen, übergeben und in Stand halt
Anmeldung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.
Blockplan (Berufsschultage)
Fachbücher
Fächer
Pflichtfächer:
Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Wirtschaftskompetenz
Berufsfachliche Kompetenz
Projektkompetenz
Wahlpflichtfächer
Betriebliches Englisch
s.a. Rahmenlehrpläne
Prüfungen und Abschluss
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Berufsschulabschlussprüfung und
Gesellenprüfung der Handwerkskammer.
Die schulische Abschlussprüfung und die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgen durch die Kammern und führen zum gelernten Facharbeiter (Haupttermin im November). Der Haupttermin für die schulische Abschlussprüfung ist im November des 4. Ausbildungsjahres.
Die Kammern führen die praktische Prüfung durch:
Abschlussprüfung Teil 1 im März bis April des 2. Ausbildungsjahres.
Abschlussprüfung Teil 2 im Februar des 4. Ausbildungsjahres.
Abschluss
Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.
Mittlerer Bildungsabschluss
9+3 Regelung für 3 und 3,5jährige Ausbildungen
Zusatzqualifizierung Fachhochschulreife
Allgemeine / weitere Informationen zu unserer Berufsschule
Ansprechpartner
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Werner Gempler
w.gempler@gws-loerrach.de -
Kelley Strampp
k.strampp@gws-loerrach.de