Elektroniker*in - Fachrichtung Betriebstechnik
Berufsbild und Berufsbeschreibung
Elektroniker*innen für Betriebstechnik installieren elektrische Bauteile und Anlagen in den Bereichen elektrische Energieversorgung, industrielle Betriebsanlagen oder moderne Gebäudesystem- und Automatisierungstechnik. Sie warten sie regelmäßig, erweitern bzw. modernisieren sie und reparieren sie im Falle einer Störung. Auch installieren sie Leitungsführungssysteme, Energie- und Informationsleitungen sowie die elektrische Ausrüstung von Maschinen mit den dazugehörigen Automatisierungssystemen.
Die Elektroniker*innen programmieren, konfigurieren und prüfen Systeme und Sicherheitseinrichtungen. Sie organisieren die Montage von Anlagen und überwachen die Arbeit von Dienstleistern und anderen Gewerken. Bei der Übergabe der Anlagen weisen Elektroniker*innen für Betriebstechnik die zukünftigen Anwender in die Bedienung ein.
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
Elektrische Installationen planen und ausführen
Steuerungen analysieren und anpassen
Informationstechnische Systeme bereitstellen
Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
Antriebssysteme auswählen und integrieren
Anlagen ausführen, in Betrieb nehmen und in Stand halten
Anmeldung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.
Blockplan (Berufsschultage)
Fachbücher
Fächer
Pflichtfächer:
Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Wirtschaftskompetenz
Berufsfachliche Kompetenz
Projektkompetenz
Wahlpflichtfächer
Betriebliches Englisch
s.a. Rahmenlehrpläne
Prüfungen und Abschluss
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Berufsschulabschlussprüfung und
Gesellenprüfung der Handwerkskammer.
Die schulische Abschlussprüfung und die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgen durch die Kammern und führen zum gelernten Facharbeiter (Haupttermin im November). Der Haupttermin für die schulische Abschlussprüfung ist im November des 4. Ausbildungsjahres.
Die Kammern führen die praktische Prüfung durch:
Abschlussprüfung Teil 1 im März bis April des 2. Ausbildungsjahres.
Abschlussprüfung Teil 2 im Februar des 4. Ausbildungsjahres.
Abschluss
Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.
Mittlerer Bildungsabschluss
9+3 Regelung für 3 und 3,5jährige Ausbildungen
Zusatzqualifizierung Fachhochschulreife
Allgemeine / weitere Informationen zu unserer Berufsschule
Ansprechpartner
-
Werner Gempler
w.gempler@gws-loerrach.de -
Kelley Strampp
k.strampp@gws-loerrach.de