Elektroniker*in - Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Berufsbild und Berufsbeschreibung
Elektroniker*innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik planen und installieren elektrotechnische Anlagen, etwa Anlagen der elektrischen Energieversorgung in Gebäuden. Sie montieren z.B. Sicherungen und Anschlüsse für Waschmaschinen, Herde, Gebäudeleiteinrichtungen und Datennetze. Für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen nehmen sie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Betrieb. Hierfür erstellen sie Steuerungsprogramme, definieren Parameter, messen elektrische Größen und testen die Systeme. Sie installieren Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen sowie Fernmeldenetze. Bei Wartungsarbeiten prüfen sie die elektrischen Sicherheitseinrichtungen, ermitteln Störungsursachen und beseitigen Fehler.
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen:
Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
Elektrische Installationen planen und ausführen
Steuerungen analysieren und anpassen
Informationstechnische Systeme bereitstellen
Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
Anlagen und Geräte analysieren und prüfen
Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
Antriebssysteme auswählen und integrieren
Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten
Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand setzen
Anmeldung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.
Blockplan (Berufsschultage)
Fachbücher
Fächer
Pflichtfächer:
Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Wirtschaftskompetenz
Berufsfachliche Kompetenz
Projektkompetenz
Wahlpflichtfächer
Betriebliches Englisch
s.a. Rahmenlehrpläne
Prüfungen und Abschluss
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Berufsschulabschlussprüfung und
Gesellenprüfung der Handwerkskammer.
Die schulische Abschlussprüfung und die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgen durch die Kammern und führen zum gelernten Facharbeiter (Haupttermin im November). Der Haupttermin für die schulische Abschlussprüfung ist im November des 4. Ausbildungsjahres.
Die Kammern führen die praktische Prüfung durch:
Abschlussprüfung Teil 1 im März bis April des 2. Ausbildungsjahres.
Abschlussprüfung Teil 2 im Februar des 4. Ausbildungsjahres.
Abschluss
Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.
Mittlerer Bildungsabschluss
9+3 Regelung für 3 und 3,5jährige Ausbildungen
Zusatzqualifizierung Fachhochschulreife
Allgemeine / weitere Informationen zu unserer Berufsschule
Ansprechpartner
-
Werner Gempler
w.gempler@gws-loerrach.de -
Kelley Strampp
k.strampp@gws-loerrach.de