Gewerbeschule Lörrach

Fachverkäufer*in im Lebensmittelhandwerk

Berufsbild und Berufsbeschreibung

Der Beruf der Fachverkäufer*innen zeichnet sich durch Kontakt mit Kunden und deren Wünschen aus.

In der Berufstheorie werden Verkaufspsychologie, Waren­kunde (Feinkost und je nach Schwerpunkt Back- und Süß­waren oder Fleisch- und Wurstwaren) vermittelt. Der prak­tische Unterricht findet in einer professionell eingerichteten Ladentheke mit Küche statt. Hier werden Verkaufssituationen und Kundenberatungen für besondere Anlässe eingeübt, Feinkost und Snacks produziert. Auch Service für Cafés mit angeschlossenem Imbiss und Barista-Kurse gehören - je nach Schwerpunkt - zur Ausbildung.

Schwerpunkt Bäckerei

Berufsschule zur Fachverkäufer/in Bäckerei an der GWS Lörrach
  • Verkauf und Beratung
  • Zubereitung von Snacks und warmen Speisen
  • Dekoration der Auslagen und der Filialen
  • Planung und Organisation von Arbeitsabläufen und Prozessen
  • Umgang mit Zutaten, Lagern von Lebensmitteln, Einhaltung von Hygienevorschriften
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Schwerpunkt Konditorei

Berufsschule zur Fachverkäufer/in Konditorei an der GWS Lörrach
  • Fachliche Beratung über Geschmack und Zusammensetzung
  • Backwaren und Desserts mit Dekorelementen, Obst und Schlagsahne garnieren und/oder veredeln
  • Eis portionieren und anrichten
  • Schaufenster / Laden / Café gestalten
  • Waren attraktiv verpacken und anrichten
  • Heiß- und Kaltgetränke zubereiten
  • Kleine Gerichte zubereiten und anrichten
  • Servieren und Tische eindecken
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Schwerpunkt Fleischerei

Berufsschule zur Fachverkäufer/in Fleischerei an der GWS Lörrach
  • „Appetitliche und dekorative Präsentation der Ware
  • Wissen über die Herstellung der Ware
  • Individuelle Beratung der Kunden
  • Herstellen von Feinkosterzeugnissen (z.B. frische Salate)
  • Herstellen Küchenfertigen Erzeugnissen und Snackartikeln
  • Partyservice (z.B. Wurstplatten, Fingerfood etc.)
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Anmeldung

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der Unterricht findet wöchentlich in Teilzeit statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.

Auszubildende mit einer artverwandten Erstausbildung, z.B. Bäcker*in oder Köchin/Koch, lernen in der Regel zwei Jahre.

s.a. Lehrzeitverkürzung

Blockplan (Berufsschultage)

Fächer

Pflichtfächer:

Wahlpflichtfächer:

s.a. Rahmenlehrpläne

Prüfungen und Abschluss

Im zweiten Schulhalbjahr des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Dort werden die Leistungen in Berufstheorie und Fachpraxis geprüft. Sie dient zur Feststellung des Kenntnis – und Leistungsstands in diesen beiden Bereichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der Handwerkskammer vereinbart werden.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:

Abschluss

Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Gesellenbrief (HWK).


Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.

Mittlerer Bildungsabschluss

9+3 Regelung für 3 und 3,5jährige Ausbildungen

Zusatzqualifizierung Fachhochschulreife

Allgemeine / weitere Informationen zu unserer Berufsschule

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